Rechtsprechung
OLG Celle, 05.08.2009 - 22 W 29/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 103 Abs. 1, FreihEntzG § 5
Abschiebungshaft, Verfahrensfehler, rechtliches Gehör, Akteneinsicht, Beschleunigungsgebot, Anhörung, ersuchter Richter
Verfahrensgang
- LG Hannover, 18.05.2009 - 28 T 27/09
- OLG Celle, 05.08.2009 - 22 W 29/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 22 W 29/09
Danach darf das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zum Nachteil eines Verfahrensbeteiligten zugrunde legen, zu denen sich dieser vorher äußern konnte (vgl. BVerfGE 6, 12; 60, 175; 64, 135; 86, 133). - BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 22 W 29/09
Danach darf das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zum Nachteil eines Verfahrensbeteiligten zugrunde legen, zu denen sich dieser vorher äußern konnte (vgl. BVerfGE 6, 12; 60, 175; 64, 135; 86, 133). - BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 22 W 29/09
Danach darf das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zum Nachteil eines Verfahrensbeteiligten zugrunde legen, zu denen sich dieser vorher äußern konnte (vgl. BVerfGE 6, 12; 60, 175; 64, 135; 86, 133).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 22 W 29/09
Dieser Grundsatz ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 89, 381). - BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- OLG Celle, 28.04.2009 - 22 W 14/09
Übertragung der persönlichen Anhörung des Abzuschiebenden auf den ersuchten …
Auszug aus OLG Celle, 05.08.2009 - 22 W 29/09
Eine der Konstellation ähnliche Sachlage, wie sie der Senat in seinem Beschluss vom 28. April 2009 (Az.: 22 W 14/09) zu beurteilen hatte (Verschubung in eine vom Gericht entfernt belegene, grenznahe Vollzugsanstalt zum Zweck der kurz bevorstehenden Abschiebung), lag hier nicht vor.